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Full text: Vorarlberger Wirtschafts- und Sozialstatistik, 45. Jahrgang, 1989 (45)

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zentral erfaßten" Preise. Sie schwanken regional über­ 
haupt nicht oder nur ganz geringfügig. Meist sind es 
amtlich festgelegte Preise. 
Zu Beginn des Jahres werden den Geschäften Evidenzli­ 
sten übermittelt, die zur Verwendung im Geschäft be­ 
stimmt sind. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, 
daß immer die gleichen Artikel gemeldet werden. Die 
eingegangenen Meldungen werden auf EDV-Datenträger 
übertragen; es werden monatliche Preissteigerungsproto­ 
kolle erstellt. Die Einzelpreise werden mit den zustän­ 
digen Erhebungsbeamten der Städte Bregenz, Dornbirn und 
Feldkirch überprüft. Nach Bearbeitung der Preiserhe­ 
bungsformulare werden sie an das österreichische Stati­ 
stische Zentralamt zur Berechnung von Meßziffern wei­ 
tergeleitet. 
Die Auswahl der preismeldenden Geschäfte erfolgt vom 
örtlichen Preiskomitee, dem Vertreter des Amtes der 
Vorarlberger Landesregierung, der Handelskammer, der 
Arbeiterkammer und der mitwirkenden Städte angehören. 
Das österreichische Statistische Zentralamt hat eine 
Mindestanzahl von preismeldenden Geschäften pro Branche 
und Stadt festgelegt. Diese Zahl bildet die untere 
Grenze und wird in den meisten Branchen überschritten. 
Eine Auflistung der Positionen, für die Preise erhoben 
werden, erfolgt im Anhang II. Die Warenbeschreibungen 
der einzelnen Positionen werden auf den Erhebungsformu­ 
laren exakt erläutert.
	        
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