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zentral erfaßten" Preise. Sie schwanken regional über
haupt nicht oder nur ganz geringfügig. Meist sind es
amtlich festgelegte Preise.
Zu Beginn des Jahres werden den Geschäften Evidenzli
sten übermittelt, die zur Verwendung im Geschäft be
stimmt sind. Auf diese Weise soll gewährleistet werden,
daß immer die gleichen Artikel gemeldet werden. Die
eingegangenen Meldungen werden auf EDV-Datenträger
übertragen; es werden monatliche Preissteigerungsproto
kolle erstellt. Die Einzelpreise werden mit den zustän
digen Erhebungsbeamten der Städte Bregenz, Dornbirn und
Feldkirch überprüft. Nach Bearbeitung der Preiserhe
bungsformulare werden sie an das österreichische Stati
stische Zentralamt zur Berechnung von Meßziffern wei
tergeleitet.
Die Auswahl der preismeldenden Geschäfte erfolgt vom
örtlichen Preiskomitee, dem Vertreter des Amtes der
Vorarlberger Landesregierung, der Handelskammer, der
Arbeiterkammer und der mitwirkenden Städte angehören.
Das österreichische Statistische Zentralamt hat eine
Mindestanzahl von preismeldenden Geschäften pro Branche
und Stadt festgelegt. Diese Zahl bildet die untere
Grenze und wird in den meisten Branchen überschritten.
Eine Auflistung der Positionen, für die Preise erhoben
werden, erfolgt im Anhang II. Die Warenbeschreibungen
der einzelnen Positionen werden auf den Erhebungsformu
laren exakt erläutert.