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Preiskomitee
Zur Beratung der Mitarbeiter der Landesstelle für Sta
tistik bei der Berechnung des Lebenshaltungskostenindex
wurde das sogenannte "Preiskomitee" eingerichtet. Ihm
gehören Vertreter folgender Institutionen an:
- Amt der Vorarlberger Landesregierung;
- Handelskammer Feldkirch;
- Arbeiterkammer Feldkirch;
- Amt der Stadt Dornbirn;
- Amt der Landeshauptstadt Bregenz;
- Amt der Stadt Feldkirch.
Diesem Preiskomitee obliegen Entscheidungen über alle
Fragen, die mit der Indexberechnung Zusammenhängen,
und zwar in letzter Instanz. Das gilt insbesondere für
folgende Bereiche:
o Revision des Gesamtindex im Abstand von zehn Jahren;
o Teilrevisionen des Lebenshaltungskostenindex, in der
Regel im Abstand von fünf Jahren;
o Änderung der Berechnungsmethode;
o Änderung der Basis von Preisen, die durch Qualitäts
änderungen oder Sortenwechsel notwendig werden;
o Vorgangsweise bei Änderungen im Warenkatalog;
o Beurteilung der Preismeldungen.