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Full text: Vorarlberger Wirtschafts- und Sozialstatistik, 53. Jahrgang, 1997 (53)

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Preiskomitee 
Zur Beratung der Mitarbeiter der Landesstelle für Sta­ 
tistik bei der Berechnung des Lebenshaltungskostenindex 
wurde das sogenannte "Preiskomitee" eingerichtet. Ihm 
gehören Vertreter folgender Institutionen an: 
- Amt der Vorarlberger Landesregierung; 
- Handelskammer Feldkirch; 
- Arbeiterkammer Feldkirch; 
- Amt der Stadt Dornbirn; 
- Amt der Landeshauptstadt Bregenz; 
- Amt der Stadt Feldkirch. 
Diesem Preiskomitee obliegen Entscheidungen über alle 
Fragen, die mit der Indexberechnung Zusammenhängen, 
und zwar in letzter Instanz. Das gilt insbesondere für 
folgende Bereiche: 
o Revision des Gesamtindex im Abstand von zehn Jahren; 
o Teilrevisionen des Lebenshaltungskostenindex, in der 
Regel im Abstand von fünf Jahren; 
o Änderung der Berechnungsmethode; 
o Änderung der Basis von Preisen, die durch Qualitäts­ 
änderungen oder Sortenwechsel notwendig werden; 
o Vorgangsweise bei Änderungen im Warenkatalog; 
o Beurteilung der Preismeldungen.
	        
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