836
5.15.2 Schutzwald
Schadensart
Verwaltungsbezirke
Vbg.
Bludenz Bregenz Dornbirn Feldkirch
Verbißschäden in Prozent der gesamten
Waldfläche:
- Extremer Verbiß 1)
- Selektiver Verbiß 2)
- Verjüngung möglich 3)
15
50
35
30
50
20
4
66
30
5
905
17
58
25
Maßnahmen gegen Verbißschäden in
Prozent der Verjüngungsfläche:
- Einzelschutz 35 5 1 10 19
- Zäunung
1 1
-
1 1
- Keine Schutzmaßnahmen
64 94 99 89
80
Anteile am Gesamtverbiß in Prozent
der Verbißfläche:
- Wild
85 85 97 98 88
- Weidevieh 15 15 3 2 12
Schälschäden:
- Massiert 4)
-
5
-
50
10
- Vereinzelt
15 25
-
20 18
- Keine
85 70 30
72
1) Waidgebiete, in denen die Aufbringung einer gesicherten Verjüngung mit standorttauglichen
Baumarten innerhalb der forstgesetzlichen Fristen ohne Schutzmaßnahmen nicht möglich ist.
2) Waidgebiete, In denen die Verjüngung ohne Schutzmaßnahmen nur unter dem Verzicht auf die
waldbaulich erforderliche Bestandsmischung möglich ist.
3) Waidgebiete, in denen die Verjüngung aller waldbaulich erforderlichen Baumarten ohne Schutz
maßnahmen möglich ist.
4) Waldgebiete, in denen mehr als 30 % der Stämme im Stangenholz geschält sind.