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• Verordnung Nr. 1687/98 vom 20. Juli 1998 hinsichtlich der
Erfassung von Waren und Dienstleistungen im harmonisier
ten Verbraucherpreisindex;
• Verordnung Nr. 1688/98 vom 20. Juli 1998 hinsichtlich des
geographischen und demographischen Erfassungsbereiches
des harmonisierten Verbraucherpreisindex;
• Verordnung Nr. 2166/99 vom 8. Oktober 1999 im Hinblick
auf Mindeststandards für die Behandlung der Produkte der
Sektoren Gesundheitspflege, Erziehung, Unterricht und
Sozialschutz im harmonisierten Verbraucherpreisindex.
Mit diesen Verordnungen wurde unter anderem Folgendes gere
gelt:
• Einführung von fünfjährigen Intervallen für die Indexre
vision;
• Erweiterung des Abdeckungsbereiches durch Einbeziehung
von Gesundheit, Erziehung, Unterricht und Sozialschutz;
• Beibehaltung des Bruttokonzeptes bei Aufwendungen für
Versicherungen;
• Erweiterung des geographischen und demographischen Erfas
sungsbereiches durch Einbeziehung der ausländischen Tou
risten;
• Konzept für die Anwendung des Kettenindex.
Zu diesen Verordnungen des Rates der EU wurden von der EU-
Kommission zehn weitere Verordnungen zur Präzisierung und
Umsetzung der Rats-Verordnungen erlassen. In Österreich