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Full text: Vorarlberger Wirtschafts- und Sozialstatistik, 58. Jahrgang, 2002 (58)

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• Verordnung Nr. 1687/98 vom 20. Juli 1998 hinsichtlich der 
Erfassung von Waren und Dienstleistungen im harmonisier­ 
ten Verbraucherpreisindex; 
• Verordnung Nr. 1688/98 vom 20. Juli 1998 hinsichtlich des 
geographischen und demographischen Erfassungsbereiches 
des harmonisierten Verbraucherpreisindex; 
• Verordnung Nr. 2166/99 vom 8. Oktober 1999 im Hinblick 
auf Mindeststandards für die Behandlung der Produkte der 
Sektoren Gesundheitspflege, Erziehung, Unterricht und 
Sozialschutz im harmonisierten Verbraucherpreisindex. 
Mit diesen Verordnungen wurde unter anderem Folgendes gere­ 
gelt: 
• Einführung von fünfjährigen Intervallen für die Indexre­ 
vision; 
• Erweiterung des Abdeckungsbereiches durch Einbeziehung 
von Gesundheit, Erziehung, Unterricht und Sozialschutz; 
• Beibehaltung des Bruttokonzeptes bei Aufwendungen für 
Versicherungen; 
• Erweiterung des geographischen und demographischen Erfas­ 
sungsbereiches durch Einbeziehung der ausländischen Tou­ 
risten; 
• Konzept für die Anwendung des Kettenindex. 
Zu diesen Verordnungen des Rates der EU wurden von der EU- 
Kommission zehn weitere Verordnungen zur Präzisierung und 
Umsetzung der Rats-Verordnungen erlassen. In Österreich
	        
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