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Full text: Vorarlberger Wirtschafts- und Sozialstatistik, 58. Jahrgang, 2002 (58)

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wird aufgrund dieser Verordnungen der "Harmonisierte 
Verbraucherpreisindex" berechnet. Die Erhebung der Preise 
und Ermittlung der Indexwerte erfolgt durch die Bundesan­ 
stalt Statistik Österreich. 
Bei der Berechnung des Lebenshaltungskostenindex werden 
diese Vorschriften nicht voll berücksichtigt. In folgenden 
Bereichen wird davon abgewichen. 
Die Ausgaben der ausländischen Touristen werden nicht be­ 
rücksichtigt. 
Für die Ermittlung der Ausgaben für Wohnungen, die vom 
Eigentümer genutzt werden, 
Mieten" beibehalten. 
• Es wird nicht das Konzept 
Konzept des Festbasisindex 
wird die Methode "importierte 
des Kettenindex, sondern das 
verwendet. 
Die Institutionen der EU beschlossen, für die Berechnung 
des Harmonisierten Verbraucherpreisindex das Jahr 2000 als 
neues Basisjahr festzulegen. Statistik Österreich hat sich 
diesem Beschluss angeschlossen und eine Revision des 
Verbraucherpreisindex 1996 durchgeführt. Der neue Verbrau­ 
cherpreisindex von Statistik Österreich erhielt die Basis 
Jahresdurchschnitt 2000. 
Aufgrund dieser Entscheidungen wurde im Jahre 1999 die Re­ 
vision des Lebenshaltungskostenindex 1996 eingeleitet. Der 
neue "Lebenshaltungskostenindex 2000 des Amtes der Vorarl­ 
berger Landesregierung" wird ab Jänner 2001 veröffentlicht.
	        
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