Einrichtungen erhalten eine regelmäßige Förderung des Bundes-,
Landes- oder Gemeindemitteln oder werden von diesen getragen.
o (Klein)kinderbetreuungseinrichtungen: In
(Klein)kinderbetreuungseinrichtungen werden überwiegend
Kinder ab 1½ Jahren betreut. Die meisten Kinder wechseln
mit 4 Jahren in den Kindergarten, in Ausnahmefällen werden
Kinder bis ins Schulalter betreut.
o Spielgruppen-Initiativen: sind aus Elterninitiativen entstanden
und werden von diesen geführt. In Spielgruppen
werden Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren betreut.
o Kindergärten: Kinder dürfen in Kindergärten erst nach
Vollendung des vierten Lebensjahres, bei entsprechender
körperlicher und geistiger Reife ab dem vollendeten dritten
Lebensjahr, aufgenommen werden. Spätestens mit Beginn
des Schulbesuches müssen die Kinder aus dem Kindergarten
ausscheiden. Sonder- und heilpädagogische Kindergärten
werden zur Betreuung schwer- bis schwerstbehinderter Kinder
für eine optimale körperliche und psychische Versorgung
geführt. Übungskindergärten sind der Bildungsanstalt
für Kindergartenpädagogik zum Zwecke lehrplanmäßig vorgesehener
Übungen angegliedert und dienen der praktischen
Ausbildung der KindergärtnerInnen.
o Schülerbetreuungseinrichtungen: In Schülerbetreuungseinrichtungen
(Horte) werden Kinder im Schulalter betreut.
Es gibt aber auch Einrichtungen, in denen Kinder ab 1½
Jahren bis ins Schulalter betreut werden. Im Rahmen der
Schülerbetreuung an Schulen werden Schulkinder direkt in
ihren Schulen nach dem Ende des Unterrichts betreut. Die
Betreuungspersonen bestehen überwiegend aus Lehrpersonen.
Das Betreuungsausmaß richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf
an der Schule.
o Tageseltern: Bei Tageseltern werden Kinder ab 1½ Jahren
bis zum Schulalter betreut. Ausnahmeregelungen bei jüngeren
Kindern sind möglich. Das Betreuungsausmaß wird in- 137