DIE GEMEINDEVERTRETUNGS- UND BÜRGERMEISTERWAHLEN
AM 10. APRIL 2005
Mit Stichtag 10. April 2005 fanden die Wahlen in die Gemeindeorgane statt. Sie erfolgten
zweistufig. Es waren dies
• die Wahlen in die Gemeindevertretung,
• die Direktwahlen des Bürgermeisters.
Wählergruppen, die Wahlvorschläge für die Wahlen in die Gemeindevertretung einbringen,
können nach dem Gemeindewahlgesetz (LGBl. Nr. 30/1999 idgF) auch einen
Wahlvorschlag für die Wahlen des Bürgermeisters vorlegen. Diese Zweiteilung bildete
eine grundlegende Änderung, die erstmals bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwalen
2000 gegenüber früheren Wahlgängen wirksam wurde. Seit der letzten
Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl waren die bedeutendsten Änderungen,
die Abschaffung der Wahlpflicht und die Ausweitung der Wahlberechtigten insofern,
dass Wahlberechtigte spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen
und nicht wie bisher am 1. Jänner des Wahljahres. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte,
der spätestens am Wahltag das 19. Lebensjahr vollendet hat.
Bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2005 waren alle Personen, die
am Stichtag der Wahl Landesbürger sind oder als ausländischer Unionsbürger die Aufnahme
in die Wählerkartei beantragt haben, in der betreffenden Gemeinde ihren Hauptwohnsitz
haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und spätestens am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt.
Die Gesamtzahl der Wahlberechtigten bei der Gemeindevertretungswahl betrug 245.504
Personen. Es wurden 159.383 Stimmen abgegeben davon waren 149.511 gültig. Da
erstmals bei den Gemeindevertretungswahlen keine Wahlpflicht mehr bestand, sank die
Wahlbeteiligung um 24%-Punkte auf 64,9%. Davon waren 4% ungültig. Bei der letzten
Gemeindevertretungswahl 2000 waren es knapp 230.000 Wahlberechtigte. Damals betrug
die Wahlbeteiligung 88,8%. 598