Gewinn- und Verlust-Rechnung
1. (2) An Abschreibym^en auf Wohngebäude und noch nicht abge-
rechnete Neubauten wurden 1% von den kalkulierten Bau-
kosten berechnet und hierfür eine Wertberichtigung ge-
bildet. Die indirekte Abschreibung für Waschmaschinen
ging zu Lasten der Nebenbetriebsrechnung (6). Die Ab-
schreibung der Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung erfolgte direkt. Der Abschreibungsbetrag für
Geschäftsinventar ging wie bisher zu Lasten der Verwal-
tungskosten. Die Höhe der Abschreibung für Herde und
Öfen wurde nach dem vereinnahmten Erlös als Leihgebühr
bemessen. Wegen Mietausfall-Rückstellung siehe Pkt. 17.
(III) der Erläuterung zur Vermögensaufstellung.
2. (3) Die Verwaltungskosten des Berichtsjahres waren auf die
drei in einer Verwaltungs-Arbeitsgemeinsahaft vereinig-
ten gemeinnützigen Wohnungsunternebmungen und zwar "Neue
Heimat", Vorarlberger Wohnungsbaugesellschaft und die
Alpenländische Heimstätte aufzuteilen. Als Verteilungs-
schlüssel wurde die Summe der nach dem Zeitaufwand ge-
teilten Bruttogehälter zuzüglich soziale Lasten der ein-
zelnen Angestellten gewählt. Die speziellen Kosten je-
des einzelnen Unternehmens wurden separat zugeschlagen.
Die Berechnung des Schlüssels und der Verteilung wird
in den Finanzanlagen gezeigt. Die Belastung je Wohnung
und Jahr ist S 80.55.
3. (4) Bei den Betriebskosten wird folgende Steigerung festge-
halten:
1946 S 167.744.42
1947 S 262.411.39
1948 S 380.992.47
4. (5) Für Instandhaltungskosten sind S 1.10 je m2 Wohnfläche
und Jahr in der Miete verrechnet, wobei der nicht ver-
ausgabte Teil der Bauerneuerungsrückstellung zugewiesen
wurde.
5. (6) Beide Wäschereien zusammen abgerechnet ergeben im Be-
richtsjahr zum erstenmal einen Erfolg (Dornbirn bleibt
passiv wegen der ungünstigeren Finanzierung).
6. (7 Kapitalkosten (78.555.80). Darunter sind s 75.066.--
für Hypothekenzinsen, S 640.08 für Zinsen für Verbind-
lichkeiten und S 2.849.72 für Nachzahlungen auf Grund
des Währungsschutzgesetzes.
7. (2) Die Soll-Mieten für Wohnungen und Luftschutzkeller zu-
sammen (1’051.687.—) ergeben nach Abzug der Aufwen-
dungen eine 0,5%ige Verzinsung des in den Wohnanlagen
tatsächlich investierten Kapitals.
8. (13) Der Reingewinn entspricht einer Eigenkapitalsverzinsung
von 1,2 %.