accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text : Geschäftsbericht / Neue Heimat Vorarlberger gemeinnützige Siedlungsgesellschaft 1945-1950 (1945-1955)

-4-Gewinn-

 und Verlustrechnung

(2) An Abschreibungen auf Wohngebäude wurden 1 % von den am

Bilanzstichtag ausgewiesenen Baukosten berechnet und hierfür
 eine Wertberichtigung gebildet. Bei unwesentlicher Veränderung
 der Baukosten ist der bisherige Abschreibungsbetrag
 beibehalten worden. Die Abschreibung der Werkzeuge,
Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgte direkt. Der
planmässige Abschreibungsbetrag für Geschäftsinventar ging,
wie bisher, zu Lasten der Verwaltungskosten. Die außerplanmässigen
 Abschreibungen (Detail) in Anlage Seite 5) siehe
unter 11,b.

(3) Die Verwaltungskosten des Berichtsjahres waren auf die zwei

in einer Verwaltungs-Arbeitsgemeinschaft vereinigten gemeinnützigen
 Wohnungsunternehmungen und zwar "Neue Heimat” und
Vorarlberger Wohnungsbaugesellschaft aufzuteilen. Als Verteilungsschlüssel
 wurde die Summe der nach dem Zeitaufwand
geteilten Bruttogehälter gewählt. Die speziellen Kosten jedes
 einzelnen Unternehmens wurden separat zugeschlagen. Die
Berechnung des Schlüssels und der Verteilung wird in den Anlagen
 gezeigt. Die Belastung je Wohnung und Jahr ist S 103.70.

(4) Bei den Betriebskosten wird folgende Steigerung festgehalten:

1946

1947
1948

1949
1950

S
n
it
H
n

167.744.42

262.411.39
380.992.47
423.157.45
474.347.51

(5)

Für .
Jahr
TeilInstandhaltungskosten

sind
in der Miete verrechnet,
der Bauerneuerungsrückste

S 1.20 je m2 Wohnfläche und
wobei der nicht verausgabte
llung zugewiesen wurde.

(6) Da die Waschmaschinen der Wäschereien bereits zum Jahresabschluß

 1948 in voller Höhe wertberichtigt erscheinen, konnte
 die Verrechnung einer solchen Abschreibung im Berichtsjahr
 unterbleiben. Für Instandhaltung wurde wegen der bedeutend
 größeren Abnützung des Mauerwerks infolge Dampfeinwirkung
 ein größerer Betrag (in Höhe des Unterschiedes zwischen
Aufwendungen und Erträge) zurückgestellt.

(7) Unter Kapitalskosten stehen neben Hypothekarzinsen (83.915.40)

S 120.000.— für 4 ^ige Verzinsung des dem für den in Vorarlberg
 gelegenen Vermögensteil zugedachten Teiles des Gesamtkapitals
 der Gesellschaft in Höhe von S 3,000.000.—.

(2) Die Sollmiete ist mit Wirkung vom 1.11.1949 auf Grund der mit

Kundmachung des Bundesministeriums für Inneres vom 12.12.1949
bekannt gegebenen Richtlinien neu festgesetzt bzw. erhöht wor­ den.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.