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Full text : Geschäftsbericht / Neue Heimat Vorarlberger gemeinnützige Siedlungsgesellschaft 1945-1950 (1945-1955)

exon?
toure.

Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen
54. Die Koste
Verwalter alisverwalter (Hausmeister, Siedlungs-Geschäfts
 und Sufzugliedern in

eien— Entschädigung für örtliche Vertre---hn.tung
 des Hauseigentümers, Einer
 ziehen der Miete, Geschäftsguthaben

 u. ä.;
Betriebskosten = Kosten für Hausreinigung, Schnee-,
 , - er fegen u. ä.;

Instandhaltungskosten = Kosten für Reparaturen.
Die Schlüsselung hat entsprechend den örtlichen Verhältnissen

 zu geschehen.

55. Hier sind anzugeben Ausgaben für allgemeine Bürounkosten
 (Miete, Beleuchtung, Reinigung und Heizung für
die Geschäftsstelle, Bürobedarf, Porto und Telephongebühren
usw.), Prüfungskosten und sonstige wiederkehrende Unkosten.
Ebenso sind hier zu erfassen Reiseunkosten und Ersatz barer
Auslagen (soweit sie nicht durch Aufwandentschädigungen

abgegolten werden).
Es ist darauf zu achten, daß unter Geschäftsunkosten nicht
- v die Ausgaben gebucht werden, die sachlich anderen Posten
zur Last fallen, wie z. B. Kosten für Miet- und Räumungsklagen,
 Vermietungen, die unter Betriebskosten (Ziffer 4 des
Schemas) aufzuführen sind. Handelt es sich um außergewöhnliche,
 größere Unkosten, die in der Zukunft nicht wiederkehren,
 so können sie unter „Sonstige Aufwendungen" (Ziffer
 8) gesondert angegeben werden.

59. Hier sind alle Aufwendungen auszuweisen, die nicht die
Betriebsgebarung des Geschäftsjahres betreffen.

kostenbeitrag, der bei Genossenschaften auf Grund von Generalversammlungsbeschlüssen
 eingehoben wird.)

63. Hier sind die Gebühren für die Benutzung von Wäschereien
 usw. einzusetzen (vgl. auch Anm. 58).

64. Die aktivierbaren Zinsen für Neubauten (siehe Anm. 7)
sind hier als Ertrag aufzunehmen.

Tot

.“TY

Lasten des Kontos „Noch nicht abgerechnete Neubauten"
übertragen werden. Ebenso können die durch Betreuungs-60.

 Unter Sollmiete” ist die vertraglich vereinbarte, bzw.
festgesetzte Miete für Mietwohnungen und Läden zu verstehen.
 eiest)

61. Als Nutzungsgebühren ist das monatliche Entgelt für
die Benützung der Siedlerstellen zu verstehen. Hierin sind
somit Betriebskosten, Steuerumlagen, Hypothekenzinsen und
der Verwaltungskostenbeitrag enthalten.

62. Hierunter ist nur jener Verwaltungskostenbeitrag aus-.
 : 1 ale solcher gesondert eingehoben wird, also
RIN e die Mietenkalkslatien sinbezogn ist. (Verwaltungs-Gewinn-

 und Verlustrechnung

Erträge

tätigkeit sowie durch Nebenbetriebe entstandenen anteiligen
Geschäftsunkosten übertragen werden,

57. Für die Instandhaltungskosten, die erfahrungsgemäß in
den ersten Jahren nach Bezugsfertigkeit eines Hauses niedriger
 sind und auch späterhin nicht gleichmäßig anfallen, ist
im Interesse einer gleichmäßigen Lastenverteilung von vornherein
 mit einem festen, gleichbleibenden Satz zu rechnen. Er
beträgt für den Regelfall, je nach Art und Ausführung der
Bauten, jährlich 1.20 S je Quadratmeter Gesamtwohnfläche.
Ein über 1.20 S je Quadratmeter Gesamtwohnfläche hinausgehender
 Satz muß durch die vorliegenden wirtschaftlichen
Verhältnisse begründet sein. Bleiben im Geschäftsjahr die
aufgewandten Instandhaltungskosten unter dem für das Wohnungsunternehmen
 vorgesehenen Satz, so ist der Unterschiedsbetrag
 zwischen ihm und dem tatsächlichen Aufwand
der Bauerneuerungsrückstellung (Ziffer 5c des Schemas)
zuzuschreiben. Diese Rückstellung hat den Zweck, große
Schwankungen in dem Ergebnis der einzelnen Geschäftsjahre
zu vermeiden, die durch außergewöhnliche Instandhaltungsarbeiten
 herbeigeführt werden könnten. Entnahmen aus der
Rückstellung sollen nur erfolgen für außerordentliche größere
Instandhaltungsarbeiten, die in längeren Zwischenräumen
vorgenommen werden, und für außerordentliche Ergänzungen
oder Verbesserungen, wenn die Kosten dafür aus dem Ertrag
eines Geschäftsjahres nicht gedeckt werden können.

58. Hier sind z. B. die Kosten für den Betrieb von Wäschereien
 u. dgl. aufzuführen (vgl. auch Anm. 56).

65. Sonstige Umlagen betreffen Wassermehrverbrauchsrückersätze
 sowie andere Umlagen, die neben der Miete eingehoben
 werden.

56. Soweit Neubauten errichtet sind, können die durch die
Neubautätigkeit bedingten anteiligen Geschäftsunkosten zu
            
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