Seite 5 Frauen -Zeitung
denn die Erhaltung elastischer Blutgefäße bedeutet Äugend
trotz hohen Alters Dem Verlag gebührt Dank, daß er
diese inhaltreiche, ausgezeichnete Arbeit des bekannten Naturarztes
zu einem so niedrigen Preise, der jedermann die
Anschaffung ermöglicht, herausbrachte. Jedermann sollte
sie lesen, denn was hier gesagt ist, geht jeden an. Die
weite Verbreitung zeigt, wie sehr das Buch geschätzt ist.
Wir empfehlen es bestens.
Vom Heilwert des Obstes
Es ist allgemein .bekannt, daß Aepfel gesund sind. Und
dennoch ist es notwendig, immer wieder auf den besonderen
Heilwert hinzuweisen. Obstbaulehrer Wils. Erlach besorgt
dies in der Zeitschrift „Obst":
1. Aepfel sind außerordentlich wertvoll für die Gesundheit.
Sie enhalten u. a. Natron, Phosphor in leicht
verdaulicher Form und Eisen. Infolge des Phosphorgehaltes
sind Aepfel günstig für Geistesarbeiter. Ohne Phosphor
keine gesunde Nerven. Durch den Eisengehalt sind
Aepfel besonders auch für Kinder und Blutarme wichtig.
Ferner ist der Apfel ein vorzügliches Mittel, die Verdauung
zu regulieren. Apfelgenuß behebt nicht nur Hartleibigkeit,
sondern ist auch sehr wirksam bei Durchfällen. Gegen
Durchfälle bei kleinen Kindern werden erfahrungsgemäß
rohe, geriebene Aepfel (durch 1 bis 2 Tage) als Brei mit
Erfolg gegeben. Der Apfel ist weiters zur Erhaltung der
Zahne wertvoll. Das Fruchtfleisch mit den Fruchtsäuren
wirkt durch den Gehalt an Gerbstoffen nicht nur reinigend
und antiseptisch für die Zähne und Mundhöhle, sondern
auch festigend auf das Zahnfleisch. Gerbstoffe wirken zusammenziehend.
Reichlicher Apfelgenuß ist eines der besten
Mittel, um den Körper von Harnsäure und anderen
Stoffwechselkrankheiten welche Gicht, Rheumatismus
und sonstige Krankheiten verursachen, zu befreien. Der
Apfel soll möglichst mit der Schale genossen werden, da
sich unter der Schale die meisten Nährsalze befinden. Bei
empfindlichem, schwachem Magen sei man mäßig im Genuß
von Aepfeln und schäle sie
12. die Bi r ne enthält Kalzium und Phosphor in leichter
und aufnehmbarer Form. Birnengenuß ist blutreinigend
und wertvoll bei Uebersäuerung des Blutes, ist sehr
nierenanregend, harntreibend und fördert die Ausscheidung
giftiger Stoffwechselprodukte. Am zuträglichsten sind
die schmelzenden Butterbirnen. Nierenkranke seien im
Genusse der Birnen mäßig. Teigige und herbe Birnen
sollten von empfindlichen Personen gemieden werden.
3. Kirschen sind sehr mineralstoffreich, enthalten
viel Phosphor, Kalzium, Eisen und Magnesium, unter den
Früchten, weisen sie den höchsten Phosphorgehalt auf. Sie
sind sehr blutbildend und blutreinigend. Besonders heilsam
sind Kirschen bei Gichtleiden und nervösen Zuständen aller
Art.
4. Sauer kirschen lösen Nierengrieß und stein
und fördern die Tätigkeit der Leber.
*
Darmblutung trit am häufigsten bei solchen Personen
auf, die erheblich an Hämorrhoiden zu leiden haben. Durch
die Darmblutung wird in solchem Falle dem Kranken
fast immer Linderung gebracht. Im anderen Falle aber,
wenn die Blutung auf Hämorrhoiden offenbar nicht zu
rückgeführt werden kann, sind Risse im After oder Geschwüre
im untersten Teil des Darmes die Ursache; ärztliche
Untersuchung ist dann unbedingt zu empfehlen.
Behandlung einer entzündlichen Zahnfleischgeschwulst.
Recht häufiges Baden in warmem Wasser ist ein bewährtes
Mittel bei einer entzündlichen Zahnfleischgeschwulst.
Dazu empfiehlt es sich dann noch, warme Umschläge auf die
betroffene Wange zu machen. Bei dieser Gelegenheit mag
noch ein altes Volksmittel erwähnt werden, das im vorliegenden
Falle vielerorts angewendet wird. Es besteht
aus einer Mischung von ganzem Safran und einer kleingeschnittenen
weihen Zwiebel, die in ein sehr dünnes Tuch
getan und derart aus den Puls der Halsschlagader gebunden
wird, welche an der schmerzenden Seite liegt. Dieses
Tuch mit seinem Inhalt soll ungefähr 24 Stunden hindurch
wirken. Ob in allen Fällen einer entzündlichen Zahnfleischgeschwulst
etwas mit dem genannten Mittel zu erreichen
ist, sei hier dahingestellt.
Allerlei
In Dänemark soll es keine „Fräulein“ mehr geben
Eine Reihe von dänischen Mädchenorganisationen haben
an das Justizministerium und an das Ministerium des Inneren
eine Eingabe gerichtet, wonach mit 1. Jänner 1933
die Anrede Fräulein aus dem öffentlichen Leben verschwinden
soll. Nicht nur alle berufstätigen Frauen, sondern jedes
weibliche Wesen überhaupt, auch wenn es erst vierzehn
Jahre zählt, soll künftighin den Titel „Frau" beanspruchen
können. Wenn also irgend ein Backfisch sich noch eine
Puppe kauft, oder im Park Ball spielt, hat der Verkäufer
oder der Polizist ihr zu sagen: „Bitte, Frau Johannsen,
wünschen Sie eine Ankleidepuppe?" Frau Soensen,
Sie dürfen nicht in den Rasen treten------------" In der dänischen
Oeffentlichkeit wird über diese Reformwünsche viel
gewitzelt, doch sollen die Petentinnen keine schlechten Aussichten
haben, da man den Frauen für enttäuschte Hoffnungen
auf dem Gebiet des Wahlrechtes eine Genugtuung
gewähren will.
Darf der Angestellte ein gutes Gedächtnis haben? Im
allgemeinen wird von einem Angestellten gefordert, daß
er über ein gutes Gedächtnis verfügt. Im Geschäftsleben
aber darf der Angestellte fein gutes Gedächtnis — wie das
Reichsgericht neuerlich festgestellt hat nur innerhalb des
Geschäftsbetriebes selbst gebrauchen. Verwendet er sein
Gedächtnis dazu, um Dinge, die er im Betrieb erfahren
hat, anderen Leuten wieder zu erzählen, so kann er sich
sehr leicht der Bestrafung wegen einer Verletzung des Fabriksgeheimnisses
aussetzen. So hatte ein Angestellter aus
dem Kopf Zeichnungen gemacht von Zubehörteilen für
elektrische Lokomotiven, die von seiner Firma hergestellt
wurden. Diese Zeichnungen hatte der Angeklagte nicht auf
Grund einer Vorlage, sondern nur gestützt auf seine Eindrücke
und Kenntnisse, die er in der Fabrik erworben hatte,
also praktisch völlig aus eigenem Wissen, hergestellt. Von
dieser Zeichnung war im Laufe von Verhandlungen mit
einer anderen Firma dritten Personen Kenntnis gegeben
worden. Das Reichsgericht hat nun festgestellt, daß die
Zeichnung einer Konstruktion die Eigenschaft eines- Betriebsgeheimnisses
nicht dadurch verliere, daß der Angestellte
sie völlig frei aus dem Gedächtnis ohne Unterlage
hergestellt habe. Auch wenn dem Angeklagten bekannt ist,
daß einzelne Personen, die außerhalb des Betriebes stehen,
etwas von der geheim zu haltenden Sache wissen, so ist
damit an der Natur des Geheimnisses noch nichts geändert.
Es würde nur dann kein Geheimnisverrat vorliegen, wenn
es sich um Dinge handelt, die zumindest in Fachkreisen —
allgemein bekannt sind. Man kann also den Angestellten
nur raten, über Dinge, die sich im Laufe der Zeit im Geschäftsbetriebe
eingeprägt haben, nicht leichtfertig mit anderen
Personen zu sprechen. Man sieht, wie leicht die
Grenzen des Erlaubten überschritten werden können. Unter
Umständen kann einem auch ein gutes Gedächtnis zum
Schaden gereichen.
Humor
Aus der Schule.
„Fritz, was hast du für diese Ungezogenheit verdient?"
— „Herr Lehrer, ich gehe in die Schule nicht um zu verdienen,
sondern um zu lernen."
Erholung.
Schatzl", schmeichelt die Gattin, „wie rührend von dir,
daß du mich zur Erholung fortschickst." „Na, weiß Gott,
ich habe sie aber auch sehr nötig!"