ÖVP-Klubobmann LAbg. Ignaz Battlogg:
Verantwortung tragen
Hauptarbeit leisten
SPÖ-Klubobmann LAbg. Karl Graf:
Auf die Vollziehung der
erlassenen Gesetze achten
Der XXI. Vorarlberger Landtag
war eine Gesetzgebungsperiode mit
der bisher größten Arbeitsintensität
laufenden
seit 15 Jahren. Abgesehen von den
Geschäften war die Ent-
außerordentlich interessant. Die Stei-
wicklung der Jahreshaushaltspläne
gerung der Ein- und Ausgabensum-
men kennzeichnet auch im Vorarl-
berger Landeshaushalt die gleichen
Tendenzen wie in den Bereichen der
Samstag, 15. Juni 1974
privaten Wirtschaft. Die. Ausweitung wurde der Auffassung der. freiheit-
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Bregenz — Noch zwei Plenumssitzungen stehen den Mitgliedern des Landtages in der laufenden
Legislaturperiode ins Haus. In einer Sitzung am kommenden Mittwoch und Donnerstag sowie einer
weiteren — eintägigen — Mitte Juli wird noch ein gewaltiges Arbeitspensum erledigt werden. Danach
bleibt der Landtag noch voll funktionsfähig. Wenn jedoch nicht etwas ganz Außergewöhnliches passiert,
werden keine Plenumssitzungen mehr einberufen werden. Mit den Landtagswahlen im Herbst läuft be-
kanntlich die Funktionsperiode des XXI. Vorarlberger Landtages aus. Über die noch bevorstehende Arbeit
Im Hause befragten die „VN" die drei Klubobmänner, die ihre Ansichten im Rahmen des „VN-Parteien-
forums" darlegen. Se lbstver stän dlich er gibt sich dabei für alle drei Polit iker G eleg enheit zu einem klei-
nen Rückblick auf die Arbeit in der nun auslaufenden Landtagsperiode.
In, den nächsten Wochen- warte n
im Vorarlberger Landtag noch einige
wichtige Gesetzesvorlagen der Lan-
desregierung darauf, von den Ab-
geordneten beraten und beschlossen
zu werd en. Das Landwirtschaftsför-
derungsgesetz — das erste aller Bun-
desländer — soll die Förderung der
in ihrem Bestand gefährdeten Land-
wirtschaft auf eine gesetzliche
Grundlage stellen, schwerpunktmä-
ßig zusammenfassen und schließlich
auch ausbauen. Ein wesentlicher
Fortschritt in dieser Richtung wird
die Einführung von Flächenbewirt-
schaftungsprämien als Abgeltung für
die Erhaltung des Berglandes sein.
Eingehende Erhebungen haben in
den letzten Monaten die baldige
praktische Durchführung dieser
wichtigen Förderungsmaßnahme für
unsere Bergbauern vorbereitet.
Hand in Hand geht mit dem
landwirtSchaftlichen Schulgesetz und
der Novelle zum Schulerhaltungsge-
setz die Schaffung des rechtlichen
Rahmens für die neue landwirt-
schaftliche Berufs- und Fachschule
in Hohenems.
Eine Novelle zum Jagdgesetz, die
nur einige dringende Fragen regelt
und eine grundlegende Änderung des
Jagdrechtes dem neuen Landtag
überläßt, der 1. Nachtragsvoranschlag
und einige weitere Beratungsgegen-
stände ergänzen • das Arbeitspro-
gramm. Diese Fülle noch zu leisten-
der Arbeit war auch der Grund da-
für, daß die Vorarlberger Volkspartei
einer Vorverlegung der Landtags-
•
wahl nicht zustimmen konnte.
Die vom Landtag seit 1969. be-
schlossenen Gesetze konnten den Ruf
einer fortschrittlichen Landespolitik
durchaus festigen. Ich darf aus der
Vielzahl lediglich an die wichtigsten
erinnern: Das erste Sozialhilfegesetz
Österreichs, das bäuerliche Sied-
lungsgesetz, das Landes- und Ge-
meindebedienstetengesetz, das Kul-
turförderungsgesetz, Novellen zum
Flurverfassungsgesetz, zum Grund-
verkehrsgesetz, zum Sportgesetz,
zum Fremdenverkehrsgesetz und
zum Behindertengesetz.
Gesetzespaket für den
Umweltschutz
Mit dem Baugesetz, dem Raum-
planungsgesetz, dem Luftreinhalte-
gesetz, dem Landschaftsschutzgesetz
und dem Abfallbeseitigungsgesetz ist
es uns gelungen, den Umweltschutz
und die Gestaltung unseres Lebens-
raum es gesetzgeberisch in den Griff
zu bekommen, wir haben auf die sem
Gebi et sicherlich die modernsten Ge-
setze aller Bundesländer.
Neben der Gesetzgebung hat der
tung regen Anteil genommen. Die
Landtag auch an der Landesverwal-
Beratung ver sch iedens ter B erichte,
vom umfassenden jährlichen Rechen-
schaftsbericht bis zur kontinuierli-
chen Befassung mit Teilbereichen
wie etwa der Wohnbauförderung, die
Verabschiedung von Entschließungen,
wie beispielsweise zur Einführung
der Briefwahl, und die starke Aus-
weitung der Anfragen an Regie-
rungsmitglieder haben die Arbeit der
Landesregierung ohne Zweifel be-
fruchtet.
Im Sinne einer fairen Zu sam-
menarbeit hat sich der Landtag ein-
stimmig eine neue Geschäftsordnung
gegeben. Damit wurde die Arbeit im
Landtag verlebendigt und die Stel-
lung der kleineren Pateien wesent-
lich verbessert.
Das erst kürzlich ebenfalls ein-
stimmig beschlossene Landtagswahl-
gesetz führt ers tmals in Vorarlberg
ein zweites Ermittlungsverfahren
ein. Das dabei gewählte und in vie-
len Ländern erprobte System ver-
bessert die Chancen der kleineren
Parteien, ohne zu solch sach- und
sinnwidrigen Auswüchsen und
Kuriositäten zu führen, wie das heu-
te noch von den Jungsozialisten ge-
forderte Verfahren Hare. Mit dieser
Gesetzesänderung gab die Volkspar-
tei von vornherein eines ihrer Land-
tagsmandate ab und stellte erneut
unter Beweis, daß ihr mehr die
Hauptverantwortung für das Ganze
als die aus der Mehrheit erwachsen-
de Möglichkeit zur Mac hta usübung
am Herzen liegt.
Fast alle
Landtagsbeschlüsse
einstimmig gefaßt
Fast alle Beschlüsse des Landta-
ges wurden in den letzten fünf Jah-
ren wieder einstimmig gefaßt. Das
entspricht der Vorarlberger parla-
mentarischen Tradition und den Er-
wartungen an eine sachliche Arbeit.
Die Vorarlberger Volkspartei hat die
ihr durch Mehrheitsvotum der Be-
völkerung aufgetragene Hauptver-
antwortung immer als Auftrag zur
Zusammenarbeit verstanden — auch
dort, wo diese aus parteipolitischen
Gründen von der SPÖ kurzfristig
zurückgewiesen wurde.
Die Hauptverantwortung für die-
ses Land zu tr agen heißt auch, die
Hauptarbeit zu leisten. Das gilt nicht
nur für die Tätigkeit im Landtag,
sondern in besonderem Maße auch
für die Landesregierung, in der die
fünf Regierungsmitglieder der ÖVP
Hervorragendes leisten. Aus diesem
Grunde sind wir für die Landtags-
wahl auch zuversichtlich, von der
Mehrheit der Bevölkerung wieder
einen neuen Gestaltungsauftrag für
LAbg. Karl Graf
dieses Land zu erhalten.
des Budgets birgt die Gefahr in sich,
daß dem Landtag die Kontrolle der
Ausgaben erschwert und damit auch
die Ausgabenfreudigkeit erhöht wird.
Auch in einem Landesbudget sollte
die Tendenz der Inflationsbekämp-
fung sichtbar sein.
Diese Gesetzgebungsperiode zeich-
nete sich auch aus in der großen
Refo rm der Geschäftsordnung des
Landtages. Die alte Geschäftsord-
nung war nicht mehr geeignet, dem
sich wandelnden parlamentarischen
Stil gerecht zu werden. In vielen
Sitzungen des eigens hiefür geschaf-
fenen Ausschusses konnt e eine ein-
mütige Meinung erarbeitet werden.
Das Kontrollinstrument des Land-
tages ist wesentlich gestärkt worden.
Die vielen Anfragen an die Landes-
regierung seit dem Inkrafttreten der
Geschäftsordnung geben lebhaftes
Zeugnis davon.
Eine nicht minder schwere Auf-
gabe war es, die Bezüge und Pensio-
nen der Mitglieder der Landesregie-
rung und des Landtages zu regeln.
Im ersten Anlauf konnte sich der
Landtag gegenüber dem Druck der
öffentlichen Meinung nicht durchset-
zen. Erst nachdem eine Kommission
zur Erarbeitung der wesentlichen
0 Der XXI. Vorarlberger Landtag
befindet sich im Endspurt. Bis zur
letzten Sitzung am 17. und 18. Juli
ist noch ein reichhaltiges Arbeits-
pensum zu erledig en. Wir Freiheit-
lichen sind der Meinung, es soll
auch in diesen Woc hen noch die
Sacharbeit dominieren. Beratungs-
gegenstände, wie Rechnungsabschluß
1973, Rechenschaftsbericht 1973, ein
Landwirtschaftsförderungsgesetz u.
dgl. werden noch einmal den Ab-
geordneten Gelegenheit geb en,
einerseits die Landespolitik und die
Landesverwaltung gründlich . zu
durchleuchten und andererseits not-
wendige gesetzliche Maßnahmen zu
beschließen. Das Arbeitspensum ist
so reichhaltig, daß hoffentlich für
wahltaktische Überlegungen und
Schein-Initiativen nicht allzuviel
Raum bleiben wird.
Sachpolitik hat den Vorrang
Eine Rückschau auf die Tätigkeit
dieses XXI. Vorarlberger Landtages
beweist, daß in diesen vergangenen
nunmehr nahezu 5 Jahren die ver-
nünftige Zusammenarbeit der drei
Grundsätze bestellt wurde, war es
politischen Gruppen in unserem Lan-
möglich, diese Frage einer gesetzli-
chen Lösung zuzuführen.
Ein großes Gesetzgebungswerk
konnte verabschiedet werden. Die
komplexe Materie der Landes- und
Raumplanung. Vier große Gesetze
sind es, die den gesamten Komplex
ausmachen: Baugesetz, Raumpla-
nungsgesetz, Landschaftsschutzge-
setz und das Abfallbeseitigungsge-
setz.
Es war ein Nachholbedarf im
wahrsten Sinne des Wortes. Wir So-
zialisten haben in all den Jahren
sehr deutlich auf das Fehlen dieser
Gese tze aufmerksam gemacht. Es
wird mit eine der wesentlichsten
Aufgaben der kommenden Landtage
sein, die Vollziehung sehr genau zu
beobachten..
Kanalisierungsgesetz und die
Tierkörperverwertung, beide Pro-
bleme gehören noch in diesen The-
menkreis, harren noch der Erledi-
gung. Wir Sozialisten haben immer
schon an der Förderungspolitik der
Landesregierung Kri tik geübt. Kri-
tik in der Form, daß für die Ver-
gabe von Förderungsmitteln und Sub-
ventionen bin dende Richtlinien er-
lassen werden sollen. Solche Richt-
linien sind von der Landesregierung
in einigen' Fällen erlassen worden.
Der Abgeordnete hat daher die Mög-
lichkeit, wenn nötig eine Überprü-
fung anzustellen. Wenn der XXI.
Vorarlberger Landtag noch im Som-
mer Gelegenheit haben wird, das
Landwirtschaftsförderungsgesetz zu
beschließen, so wird damit eben
einem solchen Förderungszweig end-
lich eine gesetzliche Gruundlage zu-
teil.
Zur weiteren Beratung bis Mitte
Juli 1974 stehen folgende Materien:
Landwirtschaftliches Schulgesetz,
Schulerhaltungsgesetz-Novelle, Jagd-
gesetz, Nebenbezügezulagegesetz für
Landes- und Gemeindebeamte.
Die sozialistische Landtagsfrak-
tion hat sich mit vielen Initiativen
und selbständigen Anträgen am par-
lamentarischen Geschehen beteiligt.
Im Laufe der nächsten Monate wird
Gelegenheit sein, die Tätigkeit der
sozialistischen Landtagsfraktion der
Öffentlichkeit darzustellen.
de und die sachbezogene politische
Arbeit Vorrang hatte. Uns scheint,
daß dies durchaus im Interesse des
Landes gelegen war. Kaum ein Land-
tag hatte sich mit sovi el wichtigen
gesetzlichen Materien zu befassen.
Nur einiges sei erwähnt: das neue
Baugesetz, das Raumplanungsgesetz,
das Luftreinhaltegesetz, das Land-
schaftsschutzgesetz, das Abfallbesei-
tigungsgesetz, ferner das Sozialhilfe-
gesetz, das Bäuerliche Siedlungsge-
setz, ein Abgabenverfahrensgesetz,
ein neues Sportgesetz, ein neues Ge-
meindebediensteten- und ein Lan-
desbedienstetengesetz. Aus Sicht der
freiheitlichen Fraktion war es dank
der sachbezogenen Mitarbeit in vie-
len Bereichen möglich, freiheitliche
Auffassungen durchzusetzen, wobei
wir. immer Wert drauf legten, daß
alle gesetzlichen • Maßnahmen darauf
Bedacht nahmen, die Freiheit des
einzelnen nur so weit einzuschrän-
ken, als dies im Interesse des Ge-
samten unbedingt notwendig war.
W ichtig war auch die Beschluß-
fassung über die neue Geschäftsord-
nung des Vorarlberger Landtages, die
das Anfragerecht neu regelte. Hier
LAbg. Alfred Ess
lichen Fraktion, daß das Anfrage-
recht lebendiger gestaltet werden
soll, als dies etwa im Parlament in
Wien der Fall ist, voll entsprochen.
Die Praxis hat bewiesen, daß dieses
neue Anfragerecht den Abgeordne-
ten eine Reihe von Möglichkeiten
bietet, aktuelle Probleme rasch im
Landtag zur Sprache zu bringen.
Die Freiheitlichen haben sich
nach der Wahl im Jahre 1969, die
den größten Wahlerfolg seit Beste-
hen der Partei brachte, wieder für
den Eintritt in die Landesregierung
entschieden. Als Partei, die an der
Regierung beteiligt ist, haben wir die
Basis sachlicher Zusammenarbeit je-
derzeit respektiert, aber trotzdem die
Aufgabe einer starken Minderheit
im Landtag, die parlamentarischen
Möglichkeiten der Kontrolle und
wenn notwendig der Kritik voll aus-
zuschöpfen, erfüllt. Die Tätigkeit der
freiheitlichen Landtagsfraktion war
eigenständig, konstruktiv, kritisch,
aber, fair gegenüber den anderen.
Die konstruktive Mitarbeit hat in
so manchen Dingen ihren Nieder-
schlag gefunden, etwa im Baugesetz,
im Raumplanungsgesetz, in der
neuen Geschäftsordnung usw. In
einer Reihe von Anfragen an die
Regierung haben wir unsere kriti-
sche Halt ung zu vie len F ragen be-
wiesen. Daß wir der Regierungsar-
beit der Mehrheitspartei ÖVP kri-
tisch gegenüberstanden, war selbst-
verständlich, aber diese kritische
Haltung war in vielen Belangen auch
gegenüber den Sozialisten ange-
bracht, die ja auch in der Landesre-
gierung sitzen. Allerdings haben wir
uns nie dazu hergegeben, mit ge-
zinkten Karten zu spielen;- d. h. in
der Regierung zu sitzen, aber in der
Bevölkerung den Anschein zu er-
weck en, daß man mit dieser R egie-
rung gar nichts zu tun habe.
Die Tatsache, daß die überwie-
gende Mehrheit der Beschlüsse ein-
stimmig Zustande gekommen ist, be-
weist doch, daß das politische Klima
im Lande verhältnismäßig gut ist.
Die freiheitliche Landtagsfraktion ist
ihrem Grundsatz entsprechend all
diese Jahre für eine Politik der Ver-
nunft eingetreten. Zuletzt hat sie dies
bei der Beratung des neuen Wahl-
gesetzes erneut bewiesen. Als sich
die politischen Standpunkte zwischen
ÖVP und Sozialisten verhärteten, hat
die freiheitliche Fraktion immer wie-
der versucht, im Interesse eines bes-
seren Wahlsystems auszugleichen
und den Weg eines vernünftigen
Kompromisses zu gehen, der
schließlich doch noch dazu geführt
hat, daß dieses neue Wahlgesetz ein-
stimmig beschlossen werden konnte.
Die Fre iheitlich en sind im Jahre
1969 zur Wahl angetreten mit dem
Versprechen, an der weite ren Auf-
wärtsentwicklung unseres Landes
mitzuarbeiten und nach den Grund-
sätzen der freiheitlichen Politik die
Zukunft unseres Landes mitzugestal-
ten. Das haben wir getan. Das Urt eil
LAbg. Ignaz Battlogg
obliegt im Oktober dem Wähler.
FPÖ-Klubobmann LAbg. Alfred Eß:
Sacharbeit soll auch im
Endspurt noch dominieren
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