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Full text: Vorarlberger Nachrichten 1974 Q2 (1974)

Stahlfertiggaragen 
. 
Stahltürzargen 
- 
verzinkt oder mit Granolputz 
verzinkt 
-Erzeugnisse 
	STAHLTÜREN 
sind führend 
Hohenems, Schweizer Straße 25 
	und 
Telefon 23 
11. -TORE 
mit Zweigniederlassung 
GARAGENKIPPTORE, 
Wei ler, Telefon.23 96 
	 
verzinkt und grundiert 
Hugo Wolf 
5ainstag, 
11. Mai 
1974 
„VORARLBERGER 
	 
NACHRICHTEN" 
Seite 41 
Die Vorarlberger Land esre gier ung hat mit Beschluß 
vom 11. Dezember 1973 die Wohnbauförderungsricht- 
linien 1974 erlassen und damit die Grundlage für die 
Verwendung von ca. 350 Millionen Schilling, die im 
laufenden Jahr für Zwecke der Wohnbauförderung zur 
Verfügung stehen werden, geschaffen. Mit diesen Mit- 
teln sollen Häuser mit insgesamt 2000 Wohnungen 
errichtet und Zuschüsse wie Wohnbeihilfen und Annui- 
tätenzuschüsse gewährt werden. 
Neben der Förderung von Miet- 
wohnungen, We rkw ohnungen und 
Heimen, deren Erstellung Gemein- 
den, gemeinnützigen Bauvereinigun- 
gen oder Betrieben vorbehalten 
ble ibt, gewährt die Landesregierung 
bzw. das Kuratorium des Wohnbau- 
f onds für das Land Vorarlberg an 
Einzelpersonen Darlehen zu einem 
Zinssatz von 1 Prozent bei Errich- 
tung eines Eigenheimes, bei Erstel- 
 über 
lung eines Auf-, Zu- oder, Einbaues, 
die zulässigen Wohnungsgrößen 
gibt. Grundsätzlich gilt: jedes Eigen- 
heim oder jede Wohnung kann bis 
zu einer Nutzfläche von 130 qm ge- 
plant werden, auch dann, wenn der 
Antragsteller noch ledig ist. Familien 
mit mindestens vier Kindern wird 
eine Wohnung bis zu 150 qm zu- 
gebilligt. 
Zur Nutzfläche werden Wände, 
Treppenhaus, Windfang, Balkone, 
Terrassen, Keller- und Dachboden- 
räume nicht • gerechnet, es sei denn, 
die. Fenstergröße zeigt an, daß z. B. 
ein Kellerraum als Zimmer geplant 
ist. Sollte ein Kellerraum als solcher 
gelten, so ist zu beachten, daß die 
Fensterhöhe nicht mehr als 80 cm 
beträgt. Dachbodenfenster müssen in 
Form und Größe als solche glaub- 
haft sein. Bei Wohnhäusern mit zwei 
Wohnungen sind beide Wohnungen 
jeweils mit einem eigenen Abschluß 
zu versehen, d. h. jede Wohnung muß 
vom Stiegenhaus aus mit einer Tür 
abschließbar sein. Es ist also nicht 
möglich ein Eigenheim zu planen, in 
dem neben zwei in sich abgeschlos- 
senen Wohnungen noch Einzelzim- 
beim Ankauf einer mer im Keller oder Dachboden vor- 
gesehen sind. 
In diesem Zusammenhang muß 
einmal festgehalten werden, daß die 
Begrenzung der Wohnungsgrößen 
-keine Schikane darstellt, vielmehr 
zwingt das Wohnbauförderungsge- 
setz 1968 die vorgeschriebenen Woh- 
nungsgrößen zu überwachen. Härte- 
fälle könnten immer wieder vermie- 
den werden, wenn in Zweifelsfällen 
-Lan- 
bereits im Planungsstadium die 
desstelle für Wohnbauförderung be- 
faßt würde und nicht erst dann, wenn 
Umplanungen nur mit großen Unko- 
sten verbunden sind. Ansuchen auf 
Gewährung eines Förderungsdarle- 
hens können alle Personen einbrin- 
die österr. Staatsbürger sind, 
nung einziehenden gen, 
über kein eigenes Haus oder Woh- 
nung verfügen, es sei denn, es han- 
delt sich um abbruchreife Objekte, 
und die ein in den angeführten Gren- 
zen liegendes Einkommen nachwei- 
sen. 
Das Monatsnettoeinkommen darf 
bei Alleinstehenden 8400.— S, bei 
zwei Personen 14.300.—S, bei drei 
Personen 16.000.— S und bei vier 
Personen 16.800.— S nicht überstei- 
gen. Vorzuweisen ist das Familien- 
einkommen der letzten zwölf Monate 
vor der Antragstellung. 
Nicht gefördert werden Vorsorge- 
z. B. Wohnungen für 
wohnungen, 
minderjährige Kinder oder für eine 
spätere Verwendung. Die Antragsun- 
terlagen für die erwähnten Darlehen 
sind bei der Landesstelle für Wohn- 
bauförderung beim Amt der Vorarl- 
berg er Landesregierung in Bregenz 
oder bei jedem Gemeindeamt erhält- 
lich. Beim Ausfüllen der Formulare 
ist darauf zu achten, daß die ange- 
messenen Gesamtbaukosten' 6500.— 
Schilling je qm Nutzfläche nicht 
übersteigen dürfen. Der Kostenvor- 
anschlag 'und- der Finanzierungsplan 
sind deshalb auf diesen Wert abzu- 
stimmen. Ergibt die Endabrechnung 
nach Baufertigstellung höhere Bau- 
kosten, so bleibt dies ohne negative 
Auswirkungen auf das Förderungs- 
darlehen. 
Ansuchen auf Gewährung 'ei nes 
arbeiten beim Amt der Landesregie- 
Darlehens sind vor Beginn der Bau- 
rung einzubringen, -weil nur mit Zu- 
stimmung der Landesregierung mit 
den Bauarbeiten be gonnen wer den 
darf. Das Ausheben der Baugrube 
ist je doch nicht als Baub eginn zu 
betrachten. Erledigt werden im glei- 
chen Jahr alle Ansuchen, die bis zum 
30. September eingelangt sind. 
Annuitätenzuschüsse nach dem 
Wohnungsverbesserungsgesetz wer- 
den für Verbesserungen an Wohn- 
häusern, die vor dem 31. 12. 1967 er- 
richtet worden sind, gewährt. Ge- 
fördert wird die Errichtung oder die 
Umgestaltung von Wasserleitungs-, 
Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Behei- 
zungs- und sanitären Anlagen, die 
Vereinigung zweier Kleinwohnungen 
zu einer Mittelwohnung oder die Tei- 
lung von Wohnunge n in Klein- oder 
Mittelwohnungen. Die Wohnhäuser 
müssen ganzjährig bewohnt werden 
und erhaltungswürdig sein. Die Lan- 
desregierung gibt zu Darlehen, die 
bei einem Kreditinstitut zur Finan- 
zierung der Verbesserungsarbeiten 
aufgenommen werden und deren 
Laufzeit 12 Jahre beträgt, einen Zu- 
schuß zu Zins und Tilgung (Annui- 
täten) von 40 Prozent. Bei Einfami- 
lienhäusern kann ein Darlehen bis 
werden, in 
zu 50.000.— S bezuschußt 
Mehrfamilienhäusern bis zu 30.000.— 
Schilling je Wohnung. Dazu -ein Bei- 
spiel: - 
Für Verbesserungsarbeiten wird 
Amtsrat Manfred 
bei einer Bank ein Darlehen von 
Wurzer, Leiter der 
Wohnbauförde- 
rungsstelle int Amt 
der Vorarlberger 
Landesregierung 
• 
Eigentumswoh-- 
nung .oder bei Erweiterung. einer 
W ohnung. Eine- Förderung ist nicht 
möglich, wenn ältere Häuser oder 
Wohnungen gekauft werden. Hiebei 
können lediglich Förderungsdarle- 
hen, die dem Vorbesitzer zugespro- 
chen w urden, übertragen w erden, 
wenn die sonstigen Voraussetzungen 
gegeben sind. 
Das Darlehen ist in den ersten 
- zwanzig Jahren mit -1. Prozent jähr-- 
lich zu tilgen und nach, diesem, Zeit- 
punkt mit 2 Prozent bzw. bei Wob, 
mit 6 Pro zent. 
nungserweiterungen 
Die . Darlehenssumme richtet sich 
nach der Größe der W ohnung und 
der Anzahl der in die neue Woh- 
' Familienmitglie- 
der und wird wie folgt berechnet: 
Eigenheime, Auf-:, Zu- 'oder 'Ein- 
bauten sowie Wohnungserweiterun- 
gen: 
Ein- und Zweipersonenhaushalte 
90 qm x 1380.— S • 
Haushalte mit einem Kind 110 qm 
mal 1380.— S 
Haushalte mit zwei und drei•Kire- 
dem 130 qm x 1380.— S 	• 
Haushalte mit mehr als drei Kin-. 
m de 	150 qm x 1380, S. 	• 
Diese Berechnung gilt • unter . der 
Annahme, daß die angeführten. Woh- 
nungsgrößen auch tatsächlich geplant 
sind. Bei kleineren Nutzflächen sind 
die tatsächlichen Werte zugrunde zu 
legen. Der Förderungssatz bei Eigen- 
heimen in verdichteter Bauweise be- 
trägt 2070.— S je qm' Nutzfläche und 
bei Eigentumswohnungen , 2480.— S 
je qm: Wohnungserweiterungen müs- 
sen mindestens 20 qm neue Wohn- 
fläche erbringen, andererseits muß 
aber die Gesamtfläche (Alt- und 
Neubau) in den Grenzen eines Neu- 
baues lieg en. 
Die Anweisung der Darl ehen er- 
folgt in drei Teilen, und zwar 60 
-30 
Prozent nach Rohbauerstellung, 
Pro zent nach Einsetzen der Fenster 
und der Rest' nach Bezug der Woh- 
nung und Vorlage der Endabrech- 
nung. 
Die größten' Schwierigkeiten tre- 
ten in der Praxis bei der Prüfung der 
vorgelegten Baupläne auf, weil es 
Und so sehen die ‚negativen Beispiele allzu guter Bodennutzung aus. Solche Hochhäuser zerreißen' nicht nur' 
offenbar immer noch Unklarheiten 
organische Stadtbilder, sie bringen auch andere Probleme mit sich, weil solche Bauten beispielsweise in den 
meisten Fällen nicht genug Parkplätze einplanen können. Gerade in Bregenz, wo Grund besonders knapp 
und teuer ist, sind die Bauherrn immer wieder bemüht,' möglichst ‚viele Stockwerke errichten zu dürfen. 
Daß sich auch genormte Reihenverbauungen harmonisch in die Landschaft einfügen können, zeigt dieses 
Dem Stadtbild kommen diese Betonklötze Jedenfalls nicht zugute. 
Beispiel aus Bregenz. 
45.000.— S aufgenommen, für das der 
Darlehensnehmer bei einem Zinssatz 
S 
von 8,5 Prozent jährlich 5962.— 
Annuitäten (Zins- und Tilgung) zu 
leisten hat. Nach dem Wohnungs- 
verbesserungsgesetz w erden nun in 
s. 
einem solchen Fall 40 Prozent, d. 
2385.— S von der Landesregierung 
S 
beglichen. Der Rest von 3577.— 
verbleibt dem Antragsteller. 
Neben einem Antrag, der als For- 
mular bei den Gemeindeämtern auf- 
liegt, ist ein Kostenvoranschlag über 
die Verbesserungsarbeiten von einer 
hiezu befugten Firma sowie ein 
Grundbuchauszug (bei Mietwohnun- 
gen die Zustimmung des Vermieters) 
erforderlich. Eine große Hilfe für 
Eigenheimbauer, Käufer von Eigen- 
tumswohnungen und Mi eter bed eu- 
tet die 'Wohnbeihilfe. Sie wird zur 
Erleichterung des Wohnungsaufwan- 
des (Miete, Darlehenszahlungen) ge- 
währt. Hier eine für alle Haushalte 
und Wohnungen gültige Berech- 
nungsdemonstration zu geben ist un- 
mögl ich, weil jeder Fall andere Vor- 
aussetzungen hat. Jedenfalls wird 
die Wohnbeihilfe nur an österreichi- 
sche Staatsbürger gewährt und für 
_ Wohnungen, die nach 1939 errichtet 
worden sind. Maßgebend zur Berech- 
nung der Wohnbeihilfe ist die An- 
zahl der im gemeinsamen Haushalt 
lebenden- 
Mitglieder, die Größe der 
Wohnung, das Baujahr der Wohnung, 
das Familiennettoeinkommen und 
die Aufwandsbelastung. 
Oft beantragen Mieter eine Wohn- 
beihilfe für Kleinstwohnungen, für 
die sie 60.— S (I) je qm Nutzfläche 
bezahlen müssen und wundern sich 
dann, wenn die Wohnbeihilfe sehr 
dürftig ausfällt. Ohne diese unge- 
rechtfertigten Mieten zu kritisieren, 
muß doch festgehalten werden, daß 
die Tabelle zur Berechnung der 
Wohnbeihilfe nicht auf solche Ex- 
tremfälle aufgebaut werden kann. 
Die Sätze zur Berechnung der Ober- 
grenze des Wohnungsaufwandes sind 
in den Förderungsrichtlinien 1974 
angeführt und bewegen sich zwi- 
schen 14.— und 22.— S je qm Nutz- 
fläche. Da bisherige Publikationen 
über die ses Thema immer wieder zu 
-Mißverständnissen geführt haben, 
soll die Anführung von Beispielen 
unterbleiben. Interessenten wenden 
sich.am besten an das Amt der Lan- 
desregierung, wobei der Fragesteller 
über sein Jahresnettoeinkommen und 
die Größe der Wohnung informiert 
sein muß. 
Nur noch bis 30. September 1974 
können Anträge auf Gewährung 
einer S onderbe güns tigung für die 
vorzeitige Rückzahlung von Förde- 
rungsdarlehen eingereicht werden. 
Diese Aktion betrifft alle Wohnbau- 
förderungsdarlehen, die bis 31. 
A ugust 1971 zugesichert wurden. Je 
nach Restlaufzeit des Darlehens wird 
bei Zahlung des Darlehensrestes bis 
31. Dezember 1974 ein Nachlaß von 
30 bis 50 Prozent gewährt. gewährt.
	        
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